Schirme, Rucksäcke, Koffer, Taschen u.ä. (größer als DIN A4) müssen in den Garderoben oder Schließfächern verbleiben. Diese sind unbewacht.
Für Verlust und Beschädigungen von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Unsere Exponate dürfen und sollen aktiv ge- und benutzt werden, jedoch nur zum vorgesehenen Zweck unter Wahrung der Betriebshinweise.
Zweckfremde, nicht sachgerechte oder Schäden verursachende Benutzung kann zu sofortigem Hausverbot und gegebenenfalls zu Schadenersatzansprüchen führen.
Reparatur- und Wartungsarbeiten einzelner Stationen sind unvermeidlich und begründen keine Ansprüche auf Eintrittsgeldminderung o.ä.
Herumtoben ist nicht gestattet.
Um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden haben Eltern, Lehrer und sonstige Aufsichtspflichtige einen schonenden, sachgerechten Umgang mit den Exponaten sicherzustellen.
Die GRIMMWELT Kassel legt Wert auf ein qualitativ hochwertiges Angebot, das nur durch inhaltlich geschulte Gästeführer gewährleistet werden kann.
Geführte Rundgänge werden deshalb ausschließlich durch die GRIMMWELT Kassel oder die Kassel Marketing GmbH durchgeführt. Eigene gewerbsmäßig durchgeführte Führungen anderer, auch privater Personen oder Unternehmen, sind nicht gestattet.
Die Mitnahme von Tieren im Haus ist mit Ausnahme von Blindenführ- und Assistenzhunden nicht gestattet.
Das Rauchen ist im Haus und auf der gesamten Dachfläche nicht gestattet.
Getränke und Speisen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden.
Das Benutzen von Skateboards, Inliners, Rollschuhen, CityRollers u.ä. ist im Haus nicht gestattet.
Fotografieren und Filmen ist für den Privatgebrauch gestattet. Der Aufbau von Stativen sowie die Benutzung von sog. Selfie-Sticks ist untersagt.
Fotografieren und Filmen für geschäftliche Zwecke ist nur mit Zustimmung der Hausleitung auf schriftlichen Antrag möglich.
Das Gebäude wird im Innern ebenso wie im Außenbereich videoüberwacht. Es erfolgt eine Aufzeichnung mit einer Speicherung der Daten über 72 Stunden.
Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
Sie können bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Missachtung der Anweisungen Hausverbote erteilen und für Haftungsfälle Personalien ermitteln, gegebenenfalls unter Einschaltung der Polizei.
Eintrittsgelder werden in diesem Falle nicht zurück erstattet.
Der Aufenthalt im und auf dem Gebäude und in den Ausstellungsräumen erfolgt auf eigene Gefahr. Unfälle und Schäden sind unverzüglich zu melden.
Den Lautsprecherdurchsagen und den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Die ausgehängten Flucht- und Rettungspläne sind zu beachten.
Diese Hausordnung tritt zum 04.09.2015 in Kraft. Sie ist im Empfangsbereich einzusehen und im Internet veröffentlicht.
Kassel, den 03.09.2015
Die Geschäftsführung